Was passiert mit den Bestandsbauwerken?

Was soll mit den Bestandsbauwerken passieren? Diese Frage haben wir in einer öffentlichen Veranstaltung zusammen mit interessierten Bürgern und Städtebau-Spezialisten ausführlich diskutiert. An unserem 3D-Stadtmodell konnten wir die Bestands-Bauwerke aus den verschiedensten Perspektiven betrachten.

Worum geht es?


Als der heutige Kopfbahnhof vor 100 Jahren gebaut wurde, standen die Planer der der Königlichen Württembergischen Staats-Eisenbahn vor der Herausforderung in der besonderen Stuttgarter Topografie die zahlreichen Zulaufstrecken weitgehend kreuzungsfrei in den Kopfbahnhof zu lenken. Dazu wurde das Gebiet zwischen Bahnhof, dem Schloss Rosenstein und dem Nordbahnhof, in eine extra für den Bahnverkehr entwickelte künstliche Landschaft aus Dämmen, Tunneln und mehreren Brückenbauwerken umgebaut.

Diese Landschaft wird auch der "Stuttgarter Gleisbogen" genannt. Ihr "Highlight" sind mehrgeschossige Brücken, die sogenannten "Überwerfungsbauwerke". Mit ihrer Hilfe konnten die aus drei verschiedenen Richtungen kommenden Gleise kreuzungsfrei in den Kopfbahnhof geführt werden. Die Überwerfungsbauwerke waren bei ihrem Bau die ersten Eisenbahnbauwerke aus Eisenbeton und sind bis heute in dieser Form und Größe einmalig.

Es entstanden aber auch „normale Brücken“, ein Lokomotivschuppen, sowie der Rosensteintunnel mit der anschließenden Neckarbrücke nach Bad Cannstatt.

All diese Bauwerke werden nach der Fertigstellung des Tiefbahnhofs nicht mehr benötigt. Sie sind jedoch interessante Zeitzeugen und eventuell erhaltenswert.

  • die Bahn reicht demnächst ihre Pläne zum Rückbau des Gleisvorfeldes zur Genehmigung ein
  • diese beinhalten den Abriss der meisten Bestandsbauwerke zu dem die Bahn vertraglich verpflichtet wurde
  • Wenn jedoch Bauwerke oder Teile davon erhalten werden sollen, muss die Stadt Stuttgart JETZT mit der Bahn über eine Ergänzung der Verträge reden


 

Der Lokschuppen

Historischer Lokschuppen im Bahnbetriebswerk Stuttgart Rosenstein
 

Welche Lösungsvorschläge gibt es?


Abriss

Die Anlagen werden nach der Fertigstellung des Tiefbahnhofs nicht mehr gebraucht und sind streng genommen für die freie Entfaltung des zukünftigen Stadtteils hinderlich. Ein Rückbau im Zuge der Beräumung des sogennanten Gleisvorfeldes wäre eine Option.




Erhaltung

Für viele sind die Bauwerke des Gleisbogens wichtige Zeitzeugen der Stadtgeschichte oder auch Technikdenkmäler. Immerhin war zum Beispiel das die Überwerfungsbauwerk bei seinem Bau eine der ersten Eisenbahnbauwerke aus Stahlbeton. So verwundert es nicht, dass bereits 1997 in der ersten Bürgerbeteiligung der Wunsch geäußert wurde, zu prüfen ob man Bestandsbauwerke erhalten könnte.


Mögliche Varianten:

1. Erhalt des kompletten Gleisbogen

Bei diesem Vorschlag wird der Gleisbogen komplett erhalten und z.B. als „Panorama (Rad-) Weg“  nach dem Vorbild der sogennanten HighlLine in New York genutzt. Die High Line ist eine 2,33 Kilometer lange, nicht mehr als solche genutzte Güterzugtrasse im Westen von Manhattan, die zu einer Parkanlage, dem High Line Park, umgebaut wurde.


Image

Image
Nachteil:

Die trennende Wirkung des Bahnhdamms als 12 Meter hohe Barriere bleibt erhalten. Ohne Treppen oder Rampen ist der Weg, außer an seinen Start- und Endpunkten, nicht zu erklimmen. Barriefreie Abgänge -zum Beispiel in den Schlossgarten- sind nur schwer umzusetzen.
Im Bereich der Zufahrtsstraßen in das neue Stadtviertel müsste der Bahndamm abgetragen und durch Brücken ersetzt werden.


2.  Teilerhalt eines Überwerfungsbauwerk im Urgelände


Das südliche Überwerfungsbauwerk war bei seinem Bau eines der ersten Eisenbahnbauwerke aus Stahlbeton. Dies macht es bauhistorisch wertvoll. Viele Leute sind von seinen filigranen Strukturen begeistert. Leider befinden sich diese heute zum Großteil unter der Erde. Sollte aber die vor dem Bau des Bahnhofs vorherrschende Topographie (das so genannte "Urgelände", ein sanft abfallender Hang) wieder hergestellt werden, würden diese wieder sichtbar werden.


Image

3.  Teilerhalt des Banhndamms


Hier wird der Bahndamm südlich der Haltestelle Mittnachtstraße, abgetragen. In Richtung Nordbahnhof würde er dann als eine barrierefreie, Rampe wieder sanft auf sein ursprüngliches Niveau ansteigen. .

Image
Image

Im südlichen Bereich könnte man eventuell den ehemaligen Verlauf des Bahndamms durch Gleisschotterflächen nachzeichnen: die Bahn muss mehrere Hektar solcher Flächen als Ausgleichsflächen schaffen.


Was wollen die Bürger?

"Was soll mit den Bestandsbauwerken passieren?" Diese Frage haben wir in einer unserer öffentlichen Veranstaltung zusammen mit interessierten Bürgern und Städtebau-Spezialisten ausführlich diskutiert. An unserem 3D-Stadtmodell konnten wir die Bestands-Bauwerke aus den verschiedensten Perspektiven betrachten.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass …

✓ ein komplett erhaltener Gleisbogen eine zu große Barriere in der Stadt darstellet

✓ man die Überwerfungsbauwerke in Teilen als Verkehrsdenkmäler erhält

✓ die Bahndämme ansonsten komplett abgetragen werden sollen

Videoaufzeichnung der Veranstaltung

Please accept YouTube cookies to play this video. By accepting you will be accessing content from YouTube, a service provided by an external third party.

YouTube privacy policy

If you accept this notice, your choice will be saved and the page will refresh.

Warum ist das ein Problem?


Obwohl bereits 1997 in der Bürgerbeteiligung der Wunsch geäußer wurde, zu prüfen ob man Bestandsbauwerke erhalten könnte, hat die Stadt 2001 im Grundstückskaufvertrag mit der Bahn dem Abriss der Bahnbauwerke zugestimmt..

Damals wurde ein sog. "Vertragsgelände" sowohl textlich als auch zum Teil in Form von Geländeschnitten vereinbart. In den Geländeschnitten wird durch eine „rote Linie“ in Teilgebieten der Zustand nach der Freimachung dargestellt.

Konkret ist die Bahn zu folgendem verpflichtet worden:

  • Rückbau aller eisenbahntechnischen Ausrüstungen (Gleise, Oberleitungen, Signalanlagen, etc.),
  • Entsorgung des Gleisschotters
  • Rückbau aller oberirdischen Gebäude und baulichen Anlagen bis zur tatsächlich vorhandenen Geländeoberkante (Ausnahme Erddämme).
  • Rückbau unterdischer Anlagen bis zu einer Tiefe von 2 m -gemessen von der heutigen Geländeoberkante.
    Ausnahmen sind:
    • die Vorgaben der entsprechenden Geländeschnitte,
    • das Areal B, wo Bauwerke bis zu einer Tiefe von 2 m unter dem geplanten Niveau entfernt werden.

Abgebrochen werden demnach der Lokschuppen, das Überwerfungsbauwerk und die Wartungswerkstatt. Ein kurioses Detail ist, dass manche Bauwerke "zweimal abgerissen" werden müssten: Aufgrund der Geländeschnitte und der Regelung des Rückbaus bis zur Geländeoberkante, würde die Bahn die oberen Teile eines Bauwerks beseitigen, die Stadt müsste sich aber um den Rückbau tiefer Fundamente und Gebäudeteile kümmern.

Auch wenn als Ergebniss des Internationalen Architektenwettbewerbs, nun der Erhalt diverser Bestandsbauwerke vorgeschlagen wurde, ist natürlich deren baulicher Zustand entscheidend für alle weiteren Planungen: Bereits 2016 hatte die Stadt im Haushalt ein Budget für eine entsprechende Untersuchung vorgesehen. Die Ergebnisse wurden bisher leider nicht publiziert - nach eigener Aussage hat die Stadt die Bauwerksbücher der Bahn geprüft. In Ermangelung eines zukunftigen Nutuzungskonzeptes haben diese aber nur eine beschränkte Aussagekraft.

 

Wenn es die Stadt Stuttgart mit der Bürgerbeteiligung ernst meint, muss sie dringend in der Frage des Erhalts der Bestandsbauwerke aktiv werden: Ohne eine Entscheidung für eine konkrete Nachnutzung und deren Prüfung auf Machbarkeit, fehlt der Stadt die Grundlage dafür die Rückbauverpflichtung aus dem Kaufvertrag mit der Bahn nochmals nachzuverhandeln.

Bleibt die Stadt weiterhin passiv, wird die Deutsche Bahn die Bauwerke vertragsgemäß zurückbauen. Die Stadt ignoriert somit den ausdrücklichen Willen der Bürger, zumindest einen Teil der Bauwerke zu erhalten!

Abbildungen © IGBürger/Weigel/Kartengrundlage Stadtmessungsamt der Lhst Stuttgart