Worum geht es?
Als der heutige Kopfbahnhof vor 100 Jahren gebaut wurde, war die Topographie für den Bahnbetrieb nicht geeignet. Das Gebiet zwischen dem heutingen Bahnhof und dem Schloss Rosenstein wurde mit Hilfe gigantischer Erdbewegungen und mit ausgefeilten Brücken-Bauwerken für den Bahnverkehr ertüchtigt werden.
Kurz gesagt wurde im Bereich des heutigen Abstellbahnhofs ein flaches Plateu geschaffen. Dieses wird im Westen durch einen 12m hohen Bahndamm begrenzt und fällt auf der anderen Seite bis zu 17m tief senkrecht zum Schlossgarten ab. Warum ist das ein Problem? Nach der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs, muss die Bahn nicht das sogenannte „Urgelände“ wiederherstellen, sondern nur ca. 2 Meter vom Gelände abtragen. Alle Bauwerke und Gebäudeteile, die über die 2 Meter -Linie ragen werden abgerissen, aber nur bis zur nächsten standsicheren Ebene! Tiefe Fundamente und Kellergeschosse werden nicht von der Bahn zurückgebaut – dies muss die Stadt auf eigene Kosten tun. Das heutige Gelände bildet aber eine Barriere in der Stadt, dessen trennende Wirkung weiterhin bestehen bleibt! Die steilen, teilweise senkrechten Übergänge in die angrenzenden Stadtteile oder den Park sind nicht alltagstauglich und außerdem nicht für behindertenfreundliche Wege geeignet!
- die Bahn reicht demnächst ihre Pläne zum Rückbau des Gleisvorfeldes zur Genehmigung ein
- benötigt für den Rückbau des Gleisvorfeldes eine Transportlogistik zum Abtransport von Erde und Abbruchmaterial. Eine Mitnutzung durch die Stadt spart Kosten!
- muss für den Abbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen und Eidechsen umsiedeln.
Heute noch von Bahnbauwerek verdeckt, fällt hier das Gelände fast senkrecht zum Schloßgarten (links) ab
Welche Lösungen gibt es?
Der Gewinner des Architektenwettbewerbs von 1997 (TrojanTrojanDarmstadt) plante den Übergang zum Park mit 4m hohen Terrassen zu überwinden. Ein barrierefreier Weg ist dann aber nur mit Hilfe von Rampen möglich, die jedoch max. 6% Steigung haben dürfen. Jede Rampe muss dann 66m lang sein und dazu 11 Zwischenpodeste à 1,50m haben!
Der Gewinner eines weiteren Wettbewerbs 2005 (PeschPartnerStuttgart) modelliert einen relativ sanft ansteigenden Hang als Übergang zum Mittleren Schlossgarten. Da dieser aber leider für Rollstühle zu steil ist, gilt er nicht als Barrierefrei.
Vor dem Bau der Eisenbahn stieg das Gelände vom Schlossgarten sanft zum Schloss Rosenstein an. Von diesem eigentlichen Urgelände trennen uns heute 1.000.000 m³ Erde. Jedoch muss man diese nicht zwingend alle wieder abtragen: Das flache Plateu der Eisenbahn ist prinzipiell für den Städtebau gut geeignet. Allerdings mangelt es an alltagstauglichen und barrierefreien Übergängen. Der sanfte Hang des Urgeländes würde einen perfekten Übergang mit kurzen barrierefreien Wegen vom Park in das neue Rosensteinviertel ermöglichen.
Was wollen die Bürger?
Diese Anforderungen kann nur ein Gelände erfüllen, dass sich am Urgelände orientiert! Dieses steigt vom Park her sanft an und bietet so einen nahtlosen Übergang zum Park, direkte Wege und ist alltagstauglicher als Mauern, Treppen und Rampen. Die Teilnehmer unserer Veranstaltung votierten für das "Urgelände“ als die geeignetste Geländeform.
Fast einstimmig wurde gefordert, dass die Stadt untersuchen soll, wie die künftige Geländeform in Anlehnung an den historischen Talboden gestaltet werden kann.
Welcher Entwurf hat die alltagstauglichste Topographie?
Diese Frage haben wir in einer öffentlichen Veranstaltung zusammen mit interessiertenBürgern und Städtebau-Spezialisten ausführlich diskutiert. Mit Hilfe unseres 3D-Stadtmodelles konnten wir die Wettbewerbsentwürfe und das Urgelände aus den verschiedensten Perspektiven betrachten. Die Teilnehmer waren sich danach einig, dass das neue Gelände für den Rosenstein
Videoaufzeichnung der Veranstaltung
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Warum ist das ein Problem?
Die Deutsche Bahn muss gemäß dem Kaufvertrag mit der Stadt Stuttgart das Gleisvorfeld oberflächlich beräumen. Hierzu muss sie ein sogenanntes Planfestellungsverfahren durchführen. Die Deutsche Bahn ist durch die inzwischen spätere als geplante Fertigstellung von Stuttgart 21 verpflichtet, der Stadt Stuttgart solange Verzugszinsen zu bezahlen, bis das abgeräumte Gleisvorfeld an die Stadt übergeben wurde. Die Deutsche Bahn möchte deswegen unmittelbar nach der Fertigstellung von Stuttgart 21 mit der Räumung des Gleisvorfeldes beginnen. Deswegen wird sie auch die Pläne dazu umgehend zur Genehmigung einreichen, sobald diese vollständig erarbeitet sind (was derzeit geschieht). Ab diesem Zeitpunkt kann man sie erstmal nicht mehr ändern.
Nach dem heutigen Vertragsstand wird die Bahn beantragen, das Gleisvorfeld bis auf ca. 2 Meter Tiefe abzutragen und den Aushub zu entsorgen. Anschliessend muss sich die Stadt selbst um die Herstellung der Wunschtopographie und der Beseitigung von Bauwerksfundamenten kümmern.
Beide Aufgaben benötigen dann eine eigene Planung, eigene ausführende Firmen, eine eigene Baulogistik und eigene Entsorgunskapazitäten. Eine Kooperation zur Vermeidung dieser doppelten Strukturen drängt sich hier förmlich auf. Bei einer gemeinsamen Vergabe dieser Arbeiten können beide Seiten Zeit und Geld sparen. Sogar die Umwelt könnte profitieren, in dem man zum Beispiel den Logistikbahnhof des Bahnprojektes weiter nutzt.
Dies kann aber nur geschehen, wenn die Stadt Stuttgart so schnell wie möglich Verhandlungen mit der Deutschen Bahn aufnimmt, bevor diese die bisherigen Pläne zur Genehmigung einreicht.
Abbildungen © IGBürger/Weigel/Kartengrundlage Stadtmessungsamt der Lhst Stuttgart